Gendersensible Sprache und aktuelle “Genderverbote”
11.08.2025, Gisela Schulte-Dornberg und andere
Wir setzen im Folgenden das Wort “Genderverbote” in Anführungszeichen, weil es in der deutschen Sprache nicht möglich ist, NICHT zu gendern, das Gendern also auch nicht verboten werden kann. “Geschlechtergerechter Sprachgebrauch ist keine ‘Sprache’ ”, wie Andrea Geier, Literaturwissenschaftlerin und Professoring für Genderforschung an der Universität Trier, schreibt. Das Zitat und mehr dazu ist hier zu finden: https://geierandrea.medium.com/genderverbot-gendersprache-kampfbegriffe-werden-mainstream-70772a77c10a
Kultustaatsminister Wolfram Weimer hat jedoch das “Gendern”, also die Verwendung geschlechtergerechter Sprache, in offiziellen Schreiben seiner eigenen Behörde kürzlich untersagt. Jetzt will er gendersensible Sprache auch für diejenigen Institutionen abschaffen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Dazu gehören Institutionen wie Museen, Stiftungen und Rundfunkanstalten. Für Museen bedeutet das, dass z.B. in Ausstellungstexten Sonderzeichen wie Binnen‑I oder Sternchen innerhalb eines Wortes nicht mehr verwendet werden sollen. Die Verknüpfung öffentlicher Fördermittel mit “Genderverboten” soll dabei wohl als Druckmittel eingesetzt werden, siehe z.B. https://www.deutschlandfunk.de/weimer-wer-oeffentliches-geld-erhaelt-soll-nicht-gendern-100.html
Zum Thema solcher “Genderverbote” gibt es ein Kurzgutachten der Jurist*innen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2024, das hilfreiche Argumente liefern kann: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2024/20240513_gutachten_genderverbote.html
Außerdem hat sich der Deutsche Journalisten-Verband entschieden gegen den aktuellen Vorstoß des Kulturstaatsminsters ausgesprochen: https://www.djv.de/news/pressemitteilungen/press-detail/eingriff-in-rundfunkfreiheit/
Wir werden hier und anderswo jedenfalls weiter gendersensible Sprache nutzen.

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