Förderrichtlinien
Als basisdemokratisch organisierter Verein entscheidet gewöhnlich die Mitfrauenversammlung (1x jährlich) über vorliegende Förderanfragen. Über die Vergabe kleinerer Summen kann der Vorstand entscheiden. Dabei sollten die Projekte den Zielen und Werten von FemArc entsprechen. Um die Strukturen des Netzwerks zu fördern, werden insbesondere Anträge von Mitfrauen berücksichtigt.
Einzureichen sind eine ca. 2‑seitige Projektskizze, aus der insbesondere der Bezug zur Arbeit von FemArc hervorgeht, sowie ein Kostenplan. Bei Buchprojekten werden außerdem ein Inhaltsverzeichnis mit ungefähren Seitenzahlen und ein konkreter Druckkostenvoranschlag benötigt. Für finanzielle Unterstützung bei Tagungsreisen sind Angaben zur Tagung und zum Inhalt des eigenen Vortrags nötig.
Bei erfolgter Förderung sollte diese an entsprechender Stelle – z.B. im Vorwort der Publikation oder auf den Vortragsfolien – genannt werden. Hierfür stellen wir gerne unser Logo in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Der FemArc-Blog freut sich außerdem über Beiträge zu den geförderten Projekten.
Anträge auf Förderung bitte an den Vorstand richten.

Kontakt
c/o Museum Herxheim
Untere Hauptstraße 153
76863 Herxheim
E‑Mail: Vorstand: vorstand@femarc.deors
Redaktion: redaktion@femarc.deredaktion@femarc.de
Web: FemArc.de www.femarc.de
Bankverbindung
FemArc e.V., Sparkasse Hannover
IBAN: DE36 2505 0180 0910 2955 65
BIC: SPKHDE2HXXX
Spenden in jeder Höhe sind wichtig für unsere Arbeit und willkommen. Gerne stellen wir eine Spendenbescheinigung aus.